Assistenz in der Eingliederungshilfe

Mit dem neuen Eingliederungshilferecht sind ab 2020 viele Änderungen im Leistungs- und Vertragsrecht in Kraft getreten. Dabei sind Assistenzleistungen, wie alle anderen Angebote der Eingliederungshilfe auch, grundsätzlich sozialräumlich und inklusiv zu gestalten.

Während die im Rahmen der Assistenz zu erbringende Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung vom Recht der Pflegeversicherung bzw. der Sozialhilfe mitgeprägt werden, spielen bei der Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen die Vorgaben von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenversicherungen eine entscheidende Rolle.

In diesem zweitägigen Seminar richten wir den Blick ausschließlich auf die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung der Assistenzleistung. Die vorherige Teilnahme am Seminar „BTHG aktuell“ wird empfohlen. Zudem wird auf notwendige Erfordernisse bei der Organisationsentwicklung und mögliche Anerkennungen hingewiesen.

1. Rechtliche Grundlagen

  • Assistenzleistungen als Leistung der Sozialen Teilhabe: Aufgaben, Nachrangigkeit, und Poolbarkeit
  • Entscheidung über und Gestaltung der Assistenzleistungen
  • Assistenzleitungen im SGB IX – SGB V – SGB XI – SGB XII
  • qualifizierte Assistenz
  • nicht-qualifizierte Assistenz – auch als pauschale Geldleistung
  • Eltern-Assistenz
  • Besonderheit der Assistenz beim Auszug aus der „besonderen Wohnform“
  • Erbringung der Leistungen im Ausland
  • Fahrtkosten und weitere Aufwendungen als ergänzende Leistung
  • Aufwendungen für ein Ehrenamt
  • Erreichbarkeit einer Ansprechperson
2. Inhaltlich-pädagogische Erfordernisse

  • sozialräumliches Arbeiten in sozialen und professionellen Netzwerken
  • Anleitung und Schulung als qualifizierte Assistenz
  • Übernahme von Tätigkeiten und Begleitung als nichtqualifizierten Assistenten
3. Organisatorische Erfordernisse

  • sozialräumliche Ausrichtung der Dienste und Einrichtungen, Verwaltungen
4. Mögliche Anerkennungs-Erfordernisse

  • SGB XI: Betreuungsdienste + Hilfen der Haushaltsführung (§ 45b SGB XI, § 71 Abs. 3 SGB XI, 112a SGB XI, …) – Anerkennung, konzeptionelle Grundlagen
  • SGB V: Häusliche Krankenpflege – ambulant psychiatrische Pflege (§ 37, 132a), Soziotherapie (§ 37a, 132b), medizinische Rehabilitation (§ 40) nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (43a, 119c)

Seminardauer

Dauer, Methoden und Inhalte nach Absprache

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