Mit dem neuen Eingliederungshilferecht sind ab 2020 viele Änderungen im Leistungs- und Vertragsrecht in Kraft getreten. Dabei sind Assistenzleistungen, wie alle anderen Angebote der Eingliederungshilfe auch, grundsätzlich sozialräumlich und inklusiv zu gestalten.
Während die im Rahmen der Assistenz zu erbringende Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung vom Recht der Pflegeversicherung bzw. der Sozialhilfe mitgeprägt werden, spielen bei der Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen die Vorgaben von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenversicherungen eine entscheidende Rolle.
In diesem zweitägigen Seminar richten wir den Blick ausschließlich auf die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung der Assistenzleistung. Die vorherige Teilnahme am Seminar „BTHG aktuell“ wird empfohlen. Zudem wird auf notwendige Erfordernisse bei der Organisationsentwicklung und mögliche Anerkennungen hingewiesen.