Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

Neben bekannten ambulanten und stationären Angeboten gilt es, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45 a ff. SGB XI) insbesondere für Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie für psychisch oder demenziell Erkrankte auszubauen und mit den vorhandenen Angeboten zu vernetzen.

Unsere Angebote unterstützen

  • Existenzgründungen niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Einzelperson, Helferkreise, Wohngemeinschaften, Nachbarschaften, soziale Organisationen
  • Vernetzungen zwischen Anbietern und Ebenen
  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte
  • Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
  • Modellprojekte

Mit unseren Angeboten unterstützen wir Kommunen dabei, die wohnortnahe Infrastruktur aktiv zu gestalten, und die Zusammenarbeit aller an der wohnortnahen Infrastruktur beteiligten Akteure zu befördern. Ziele sind: Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und Verbleib in der eigenen Häuslichkeit.