„Neue oder besondere Wohnformen“, die der eigenen Häuslichkeit nahe kommen, nehmen u.a. mit dem Bundesteilhabegesetz einen immer wichtigeren Stellenwert für Bewohner, begleitende Dienste, Vermieter, Sozialräume bzw. Quartiere oder Kostenträger ein.
Sie stehen für gemeinschaftliches Wohnen, für (ehemalige) stationäre Einrichtungen oder für alternative Wohnformen mit anbieter- oder selbstorganisierter Prägung. Menschen mit und/oder ohne Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit finden im gemeinschaftlichen Wohnen und Leben gegenseitigen Rückhalt, selbstbestimmte Einflussnahme und tragen Entscheidungs- und Mitverantwortung für sich und den Mitbewohner.
Sie erhalten mehr oder weniger intensive Betreuungs- und Pflegeleistungen durch Fachkräfte, Nichtfachkräfte, pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freiwillige. Durch die gemeinsame Inanspruchnahme von Hilfen lassen sich hilfreiche, kreative oder effektive Lösungen gestalten.