Vermeidung einer rechtlichen Betreuung

Sozialrechtliche „Andere Hilfen“ kennen, sie optimal in Betreuungsprozesse einbinden, vernetzen, sorgfältig unterstützen und mit allen im Fall Beteiligten gut zusammenarbeiten

Mit der Betreuungsrechtsreform haben rechtliche Betreuer, Verantwortliche in Betreuungsstellen oder Betreuungsvereinen ab 2023 zur Vermeidung einer Betreuung zu prüfen, zu beraten, zu informieren, zu dokumentieren und Betroffene mit Krankheit oder Behinderung, ausgehend von ihren Wünschen mit ihrer Zustimmung, aktiv darin zu unterstützen, selbstbestimmt „geeignete andere Hilfen“ bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, zu vermitteln. Ihre Aufgabe ist es dann, Kontakte und belastbare Vereinbarungen zwischen ihnen und dem Beratungs- und Unterstützungssystem des sozialen Hilfesystems herzustellen und mit diesen optimal zusammen zu arbeiten.

Das Beratungs- und Unterstützungssystem des sozialen Hilfesystems wurde und wird u.a. zu diesem Zweck durch zahlreiche SGB-Änderungen sektorenübergreifend reformiert, sozialräumlich ausgerichtet, durch Digitalisierung flankiert und somit vom Gesetzgeber auf diese neue Aufgabe vorbereitet. Ziel ist es, die derzeit wenig effiziente Praxis des „Nebeneinanders der Hilfen“ zugunsten systemisch und effektiv miteinander verzahnter „Hilfen wie aus einer Hand“ mithilfe eines zentralen Case Managements abzulösen.

Nun gilt es für rechtliche Betreuer, Verantwortliche in Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, diese oftmals neuartigen vorrangigen „anderen Hilfen“ des sozialen Hilfesystems kennen zu lernen. Zum einen benötigen sie dieses Wissen, um Betroffene bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten dahingehend zu beraten und zu unterstützen, „andere Hilfen“ zu kennen, um sie im individuellen Fall durchsetz- und nutzbar zu machen. Andererseits aber auch, um mit dem zuständigen Sozialleistungsträger verpflichtend zusammenzuarbeiten, ihn bei seiner Aufgabenerfüllung auf mögliche Defizite hinzuweisen, ohne diese Defizite durch die Bestellung eines Betreuers auszugleichen oder zu beseitigen.

Ebenso wesentlich wie die sichere Anwendung der gesetzlichen Grundlagen in der Fallarbeit ist die aktive Einbindung in regionale Netzwerkstrukturen mit ihren (auch digitalen) Möglichkeiten zur systematischen Zusammenarbeit aller Sozialleistungsträger, Leistungserbringer, Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft vor Ort. Aufbau und Verstetigung dieser, oftmals ebenfalls neuartigen regionalen Arbeitsverbünde, dienen als Garant für die effektive Qualitätssicherung und -entwicklung des angestrebten sozialräumlichen und sektorenübergreifenden Versorgungskonzepts, welches die zentrale Rolle des zuständigen Sozialleistungsträgers bei der Übernahme der „anderen Hilfen“ in den Vordergrund hebt bzw. heben wird.

In diesem Seminar werden die „anderen Hilfen“ sowie die Pflichten der Sozialleistungsträger und Sozialleistungserbringer und deren systematische Einbeziehung detailliert vorgestellt und die erforderlichen Rahmenbedingungen dazu erläutert.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Aufgabenbereiche rechtlicher Betreuer, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine im Kontext der Betreuungsrechtsreform – bezogen auf „andere Hilfen“ und „erweiterte Unterstützung“
  • Beratung und Unterstützung durch den zuständigen Sozialleistungsträger – bezogen auf „andere Hilfen“ und „erweiterte Unterstützung“
  • Beratung und Unterstützung „wie aus einer Hand“ – was ist neu?
    – Im Fall: personenzentrierter Hilfemix „wie aus einer Hand“
    – Im System: sektorenübergreifende Versorgung, integrierte Sozialplanung, Digitale Kommunikationsformate (Telematik-Infrastruktur), gemeinsame sozialräumliche Orientierung
  • Beratungs- und Unterstützungssysteme des sozialen Hilfesystems und deren Pflicht zur prozessorientierten, temporären Einbeziehung der Betreuungsbehörde: Rollen, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit der Rehabilitations- und Sozialleistungsträger mit Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen – neue Aufgaben
    – Fall-Management – rechtliche Verortung im Sozialgesetzbuch
    – Fall-Management des zuständigen Rehabilitationsträgers (Teilhabeplan, …)
    — Des Eingliederungshilfeträgers (Beratung, Unterstützung, Gesamtplan)
    — Der Krankenversicherung (Entlassmanagement, Behandlungsplan)
    — Der Pflegeversicherung (Pflegeberatung, Versorgungsplan)
    — Der Kinder- und Jugendhilfe (Beratung, Verfahrenslotsen, Hilfeplan)
    — Der Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit (Eingliederungsvereinbarung)

Seminardauer

2 Tage

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, sozialen Diensten, kommunalen Spitzenverbände, Betreuungsvereinen, Betreuer/innen, Betreuungsrichter/innen, Rechtspfleger/innen, Vertreter/innen wissenschaftlicher und fachspezifischer Verbände, Institutionen, von Landes- und Bundesministerien.

Art des Seminars

nach individueller Absprache – Inhouse-, Online- oder  Präsenzveranstaltung

Termin

Nach Absprache

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