Das Vertragsrecht im Achten Kapitel Teil 2 AGB IX regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der Säulen des Dreiecksverhältnisses.
Die Umstellung von der einrichtungsbezogenen auf die konsequente personen- und sozialraumorientierte inklusive Leistungserbringungsform „wie aus einer Hand“ fordert insgesamt das Umdenken aller Strukturen, der Qualitätssicherung und der Verträge.
Verträge haben demnach Regelungen zur Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Leistungen, zum erweiterten Wahl- und Wunschrecht, der Partizipation und der Mitwirkungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigen, zur Berücksichtigung besonderer Personengruppen, zum Gewalt- und Kinderschutz, der Anerkennung von Tariflöhnen, zur Kooperations- und regionalen Netzwerkarbeit, zum Einbezug sozialräumlicher Akteure, zur Digitalisierung, zum Ordnungsrecht, zur Geheimhaltung, zur Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung u. v. m. zu enthalten.
In dem Seminar werden diese Aspekte bezogen auf die wesentlichen Inhalte der neuen Fachleistungsverträge dargestellt.
Seminarinhalt
Einführung: Rahmenbedingungen für den Systemwechsel
- Was sind „personen- und sozialraumorientierte inklusive Angebote“ im Sinne von Fachleistungen?
- Fachleistungen „wie aus einer Hand“ – Infrastrukturverantwortung im Netzwerk und Auswirkungen auf Verträge
- Zusammenhänge zwischen Beratung und Unterstützung, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren und Leistungserbringung im Rehabilitationsprozess
- Nachrangigkeit des Eingliederungsträgers und Vorgaben aus: SGB V, IX, XI, XII (…)
- Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis: Leistungsberechtigter – Leistungserbringer – Leistungsträger: Rechtbeziehungen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art
Schwerpunkte: Vertragsrecht §§ 123 – 134 SGB IX
- Leistungserbringungsrecht SGB XII – SGB IX (Abweichungen)
- Grundlagen und Grundsätze des neuen Vertragsrechts – § 123 SGB IX
- Geeignetheit der Leistungserbringer – § 124 SGB IX; externer Vergleich, Personalausstattung, Personalschlüssel, Fachkräftegebot, Ordnungsrechtliche Vorgaben
- Schriftliche Vertragsinhalte und Verfahren der Vereinbarung § 125 f. SGB IX
- Anbahnung eines Vertragsabschlusses § 126 SGB IX
- Vergütungsvereinbarungen, Wirtschafts- und Qualitätsprüfungen § 127 f. SGB IX
- Verletzung von Vertragspflichten – §§ 129, 130 SGB IX und allgemeines Leistungsstörungsrecht
- Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX: Bedeutung, Zustandekommen und Inhalte und abweichende Zielvereinbarungen § 132 SGB IX
- Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen und Schiedsstellenverfahren §§ 126 und 133 SGB IX
- Sonderregelungen für Minderjährige und Volljährige in bestimmten Bildungsmaßnahmen – § 134 SGB IX